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Ju-Jutsu war bis vor einigen Jahren als Dienstpflichtfach Ausbildungsinhalt aller deutschen Polizeien, der Justiz (Strafvollzug) sowie des Zolls. Heute wird in diesen Bereichen kein "reines" Ju-Jutsu mehr unterrichtet, sondern "waffenlose Selbstverteidigung", die allerdings im Wesentlichen aus Ju-Jutsu besteht, wobei eher "sportliche" Elemente wegfallen und andere praxisgerechtere (abere "unsportlichere") Techniken hinzukommen. Ein Beispiel hierfür ist etwa das "Fangen" eines Schlages, das zwar eine schöne sportliche Übung ist, aber in der Praxis nicht funktionieren würde. Ju-Jutsu hat in diesen Bereichen des öffentlichen Dienstes vor allem deswegen eine hohe Verbreitung, weil es durch sein offenes Konzept viele Techniken aus anderen Systemen beinhaltet. Durch Erfahrungen aus der Praxis (vorwiegend aus dem Polizei- und Strafvollzugsalltag) wurde Ju-Jutsu mehrmals überarbeitet und bietet ein System, mit der eine jederzeit angepasste Selbstverteidigung möglich sein soll. In nahezu allen Vereinen sind dem zu Folge entsprechende Amtsträger zu finden. Der deutsche Ju-Jutsu Verband veranstaltet regelmäßig Lehrgänge und Seminare für Angehörige dieser Berufsgruppen. |
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